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   VGH Bayern, 07.03.2007 - 22 ZB 05.2628   

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VGH Bayern, 07.03.2007 - 22 ZB 05.2628 (https://dejure.org/2007,80370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.03.2007 - 22 ZB 05.2628 (https://dejure.org/2007,80370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. März 2007 - 22 ZB 05.2628 (https://dejure.org/2007,80370)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087

    Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen einer Mitgliedsgemeinde eines

    Nach dieser Rechtsprechung, der der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgt (vgl. etwa BayVGH vom 19.4.2007 BayVBl 2008, 25, vom 7.3.2007 Az. 22 ZB 05.2628), wird die Jahresfrist erst in Lauf gesetzt, wenn die Behörde positive Kenntnis von den Tatsachen, welche die Rücknahme rechtfertigen, erhalten hat.
  • VG Würzburg, 23.02.2011 - W 6 K 10.287

    Zuwendungsfähigkeit von Aktienoptionen als abrechenbare Personalkosten

    Die Jahresfrist begann somit frühestens dann, als auch für die Beklagte ersichtlich war, dass von der Klägerin daraufhin keine weiteren Angaben folgen würden (vgl. BayVGH, B.v. 07.03.2007, Az. 22 ZB 05.2628).
  • VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 ZB 07.3147

    Widerruf der Bauträgererlaubnis; Beginn der Jahresfrist; Leben in ungeordneten

    Dies bedeutet bei einer Ermessensentscheidung, bei der - wie hier - die für die Ermessensbetätigung maßgeblichen Umstände auch in der Sphäre des anzuhörenden Betroffenen liegen, dass zur Herstellung der Entscheidungsreife, nach deren Eintritt die Entscheidungsfrist des Art. 49 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit Art. 48 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG erst beginnen kann, regelmäßig auch das Anhörungsverfahren gehört, und zwar unabhängig von dessen Ergebnis (vgl. BVerwG vom 20.9.2001 NVwZ 2002, 485; BayVGH vom 7.3.2007 - Az. 22 ZB 05.2628).
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